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   BPatG, 26.04.2000 - 26 W (pat) 111/99   

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https://dejure.org/2000,24227
BPatG, 26.04.2000 - 26 W (pat) 111/99 (https://dejure.org/2000,24227)
BPatG, Entscheidung vom 26.04.2000 - 26 W (pat) 111/99 (https://dejure.org/2000,24227)
BPatG, Entscheidung vom 26. April 2000 - 26 W (pat) 111/99 (https://dejure.org/2000,24227)
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  • BGH, 11.07.1975 - I ZR 77/74
    Auszug aus BPatG, 26.04.2000 - 26 W (pat) 111/99
    Als solchermaßen prägend ist ein Bestandteil dann zu erachten, wenn der Verkehr den weiteren Markenbestandteilen daneben keinen besonderen Hinweis auf die Betriebsstätte der mit dem Gesamtzeichen versehenen Waren entnimmt (BGH GRUR 1976, 353, 354 - COLORBOY; 1991, 190, 191 - HURRICANE).
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus BPatG, 26.04.2000 - 26 W (pat) 111/99
    Bei der Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist der Grad der Ähnlichkeit der Waren und Marken sowie der Grad der Kennzeichnungskraft der älteren Marke zu berücksichtigen, wobei diese einzelnen Gesichtspunkte zueinander in Beziehung zu setzen sind und in jeweils unterschiedlicher Gewichtung zusammenwirken (BGH GRUR 1995, 216, 219 - Oxygenol II).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 26.04.2000 - 26 W (pat) 111/99
    Zwar ist der Inhaberin der angegriffenen Marke insoweit zuzustimmen, als sich die Vergleichsmarken bei einer Gegenüberstellung in ihrer Gesamtheit (BGH GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze; EuGH GRUR Int 1998, 56 - Springende Raubkatze II) nicht verwechselbar nahe kommen.
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 26.04.2000 - 26 W (pat) 111/99
    Zwar ist der Inhaberin der angegriffenen Marke insoweit zuzustimmen, als sich die Vergleichsmarken bei einer Gegenüberstellung in ihrer Gesamtheit (BGH GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze; EuGH GRUR Int 1998, 56 - Springende Raubkatze II) nicht verwechselbar nahe kommen.
  • BPatG, 12.04.2006 - 26 W (pat) 119/04
    Da dieser Begriff - was die Markeninhaberin nicht in Abrede stellt - dem Verkehr geläufig ist, besteht kein Anlass für die Annahme, der Verkehr werde ihm im Zusammenhang mit den vorstehend aufgeführten Waren einen besonderen Hinweis auf die Betriebsstätte entnehmen oder ihn zusammen mit dem weiteren Markenbestandteil "red" als Gesamtbegriff verstehen (vgl. ebenso für "light": BPatG, Beschluss vom 26. April 2000 - 26 W (pat) 111/99 - RED LIGHT ./. RED).
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